Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der NEX Solution GmbH – B2B
Stand: 08. August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren, Maschinen, Geräten, Zubehör, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien, Software, Lizenzen, digitalen Inhalten sowie für sonstige Leistungen, die zwischen
NEX Solution GmbH
Linsellesstr. 142
47877 Willich
Deutschland
E-Mail: info@nex-solution.com
– nachfolgend „NEX“ –
und ihren Kunden geschlossen werden.
1.2 Das Angebot von NEX richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung, Bestellung oder sonstigen Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
1.4 Diese AGB gelten insbesondere für Bestellungen über den Online-Shop von NEX sowie für Bestellungen per E-Mail, Telefon, Angebot, Bestellformular oder auf sonstigem geschäftlichem Weg.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NEX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen NEX und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten, Datenblättern oder sonstigen Unterlagen stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
2.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Produkte und Leistungen ab.
2.3 Eine automatisch erzeugte Eingangs- oder Bestellbestätigung dokumentiert zunächst lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar, soweit sie nicht ausdrücklich als Auftragsannahme bezeichnet ist.
2.4 Der Vertrag kommt insbesondere zustande durch
ausdrückliche Auftragsbestätigung durch NEX,
Rechnungsstellung,
Versand der Ware,
Bereitstellung einer Software oder Lizenz oder
Beginn der vereinbarten Leistung.
2.5 NEX ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.6 Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib-, Druck-, Berechnungs- oder Übertragungsfehlern besteht keine Verpflichtung von NEX, einen auf dem Fehler beruhenden Vertrag zu erfüllen. Gesetzliche Rechte wegen Irrtums bleiben unberührt.
3. Produktangaben und technische Änderungen
3.1 Produktbeschreibungen, Abbildungen, technische Daten, Maße, Gewichte, Leistungsangaben und sonstige Informationen dienen der Beschreibung des jeweiligen Produkts.
3.2 Angaben von Herstellern werden von NEX nach bestem Wissen übernommen. Für deren Richtigkeit haftet NEX nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
3.3 Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen sowie Änderungen durch den Hersteller bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Verwendung des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.4 Produktabbildungen können vom tatsächlichen Produkt insbesondere hinsichtlich Farbe, Ausstattung oder Ausführung abweichen.
3.5 Die Eignung eines Produkts für einen bestimmten Verwendungszweck des Kunden wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Preise
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr-, Installations-, Inbetriebnahme- oder sonstige Nebenkosten sind nicht im Produktpreis enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Maßgeblich ist grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis.
4.4 Individuelle Angebote, Projektpreise, Händlerkonditionen und Sonderkonditionen können zeitlich befristet und an bestimmte Mengen, Projekte oder sonstige Voraussetzungen gebunden sein.
4.5 Bei offensichtlichen Preisfehlern ist NEX berechtigt, die Bestellung abzulehnen oder dem Kunden den korrigierten Preis zur erneuten Bestätigung anzubieten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Online-Shop.
5.2 NEX kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:
Vorkasse,
Rechnung,
elektronische Zahlungsmethoden oder
individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen.
5.3 Soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 NEX ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, größeren Auftragswerten, Sonderbestellungen oder veränderter Bonität Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. NEX bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.
5.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5.7 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferung und Lieferzeiten
6.1 Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Von NEX angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Lieferzeiten.
6.3 NEX ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6.4 NEX ist berechtigt, Waren direkt von Herstellern, Distributoren, Logistikpartnern oder sonstigen Lieferpartnern an den Kunden versenden zu lassen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesen Fällen NEX, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.5 Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die NEX nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, erheblichen Transportstörungen, Naturereignissen, Krieg, Embargos, Cyberangriffen, Energie- oder Rohstoffengpässen sowie nicht von NEX zu vertretenden Lieferausfällen in der Lieferkette.
6.6 Ist eine Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses dauerhaft unmöglich oder für NEX unzumutbar geworden, ist NEX berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
6.7 Voraussetzung hierfür ist, dass NEX das Beschaffungsrisiko nicht ausdrücklich übernommen hat und ein etwaiges Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager bzw. ab dem jeweiligen Versandort.
7.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Versand beauftragten Dritten auf den Kunden über.
7.3 Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob NEX die Versandkosten übernimmt.
7.4 Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, äußerlich erkennbare Transportschäden nach Möglichkeit unmittelbar bei Übergabe gegenüber dem Transporteur zu dokumentieren.
8. Annahme und Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
8.2 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Beschädigungen und Falschlieferungen zu prüfen.
8.3 Festgestellte Mängel sind NEX unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen.
8.4 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.5 Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelanzeige bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von NEX aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von NEX.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen die üblichen Risiken zu versichern.
9.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für NEX, ohne dass hieraus Verpflichtungen für NEX entstehen. Bei Verarbeitung mit anderen, NEX nicht gehörenden Gegenständen erwirbt NEX Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt NEX bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe der offenen Forderungen von NEX ab. NEX nimmt diese Abtretung an.
9.5 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann NEX verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt.
9.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, wird NEX auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
9.7 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind ohne Zustimmung von NEX unzulässig.
10. Gewährleistung und Mängelrechte
10.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Bei berechtigten Mängeln ist NEX zunächst berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen.
10.3 NEX ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von NEX endgültig verweigert oder ist sie dem Kunden aus gesetzlichen Gründen unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
10.5 Für neue Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist.
10.6 Die Verkürzung nach Ziffer 10.5 gilt insbesondere nicht
bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten,
bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
soweit NEX aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet,
soweit gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette zwingend entgegenstehen,
bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
10.7 Für gebrauchte Waren können die Mängelrechte im jeweiligen Vertrag weitergehend eingeschränkt werden, soweit gesetzlich zulässig.
10.8 Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden aufgrund
unsachgemäßer Bedienung oder Verwendung,
Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Installationsvorgaben,
nicht freigegebener Verbrauchsmaterialien oder Komponenten, soweit diese ursächlich für den Schaden sind,
eigenmächtiger Änderungen oder Reparaturen,
normalem Verschleiß oder
äußerer Einwirkungen, die nicht von NEX zu vertreten sind.
10.9 Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Eine Herstellergarantie stellt keine eigene Garantie von NEX dar, soweit NEX nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.
11. Rückgaben
11.1 Da sich das Angebot von NEX ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
11.2 Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch NEX.
11.3 NEX kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere von
unbenutztem Zustand,
vollständiger Originalverpackung,
vollständigem Zubehör und Dokumentation sowie
Einhaltung einer zuvor vereinbarten Rückgabefrist
abhängig machen.
11.4 Sonderbestellungen, kundenspezifisch konfigurierte Produkte, speziell beschaffte Produkte, geöffnete Verbrauchsmaterialien, aktivierte Software, registrierte Lizenzen oder vergleichbare Produkte sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.
11.5 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Ware bleiben hiervon unberührt.
12. Software, Lizenzen und digitale Inhalte
12.1 Für Software, Lizenzen und digitale Produkte gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers bzw. Rechteinhabers.
12.2 Der Kunde erhält ausschließlich die jeweils vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
12.3 Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Bearbeitung, Unterlizenzierung oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nur zulässig, soweit dies vertraglich oder gesetzlich gestattet ist.
12.4 Soweit Software oder Lizenzen von Drittanbietern bereitgestellt werden, kann deren Nutzung von einer Registrierung beim jeweiligen Anbieter und der Zustimmung zu dessen Lizenzbedingungen abhängig sein.
13. Dienstleistungen, Installation und Schulung
13.1 Soweit NEX zusätzlich Installation, Inbetriebnahme, Einrichtung, Beratung, Schulung, Support, Wartung, Programmierung oder sonstige Dienstleistungen anbietet, ergibt sich deren konkreter Umfang aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
13.2 Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
13.3 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Voraussetzungen auf Kundenseite können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden, soweit NEX diese Umstände nicht zu vertreten hat.
13.4 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, handelt es sich bei Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen um Dienstleistungen.
14. Haftung
14.1 NEX haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet NEX nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung von NEX für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von NEX.
15. Schutzrechte und Unterlagen
15.1 Angebote, Konzepte, Zeichnungen, Kalkulationen, technische Dokumentationen, Schulungsunterlagen, Produkttexte, Bilder, Softwarekonfigurationen und sonstige von NEX erstellte Inhalte bleiben geistiges Eigentum von NEX bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.
15.2 Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von NEX nicht außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks vervielfältigt, veröffentlicht, verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
15.3 Gesetzlich zwingende Nutzungsrechte bleiben unberührt.
16. Exportkontrolle und Weiterverkauf
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche anwendbaren nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften des Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsrechts einzuhalten.
16.2 Der Kunde darf Produkte von NEX nicht in Länder, an Personen, Unternehmen oder Organisationen liefern oder weiterveräußern, wenn dies gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
16.3 Soweit für eine Lieferung behördliche Genehmigungen erforderlich sind, steht die Lieferverpflichtung von NEX unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.
17. Vertraulichkeit
17.1 Nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische oder kaufmännische Informationen, die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
17.2 Dies gilt insbesondere für individuelle Einkaufskonditionen, Händlerpreise, Projektpreise, technische Konzepte und nicht öffentlich zugängliche Produkt- und Geschäftsinformationen.
17.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von NEX nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von NEX.
19. Anwendbares Recht
19.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NEX und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
20.1 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz von NEX.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von NEX.
20.3 NEX bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.3 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
NEX Solution GmbH
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